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Artikel Tagged ‘Urteil’

Privatkredit: Gericht untersagt Bank einmalige Bearbeitungsgebühr

12. September 2011
cc by flickr/ Public Domain Photos

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Will man einen Privatkredit abschließen, so kann es einem passieren, dass die Bank von einem ein sogenanntes „einmaliges Bearbeitungsentgelt“ fordert, das sich zudem meist tief im Kleingedruckten verbirgt. Erneut hat ein Oberlandesgericht diese Bearbeitungsgebühr einer Bank untersagt.

In diesem Fall handelt es sich um ein Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken. Eine Bank hatte dem Kunden beim Abschluss eines Privatkredits ein „einmaliges Bearbeitungsentgelt“ in Rechnung gestellt und begründete dies damit, dass man schließlich die Vermögensverhältnisse des Kunden prüfen musste, die Vertragsunterlagen erstellen, Beratungsgespräche führen müsse usw.

Die Richter sahen dies jedoch anders: All diese genannten Schritte seien im Interesse der Bank und nicht des Kunden, daher sei die Berechnung solch einer Gebühr nicht gerechtfertigt. Dank solcher Urteile verzichten immer mehr Banken auf entsprechende Vertragsklauseln, jedoch muss man dabei laut Experten immer noch vorsichtig sein, denn stattdessen erhöhen sie gerne einfach die Zinsen.

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Testament: Unklare Formulierungen legen keine Rangordnung fest

9. September 2011
cc by flickr/ Ken_Mayer

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Ein Testament sollte so präzise wie möglich formuliert sein, damit im Nachhinein keine Verwirrung und vor allem Streitereien einsetzen. Wer beispielsweise eine Erb-Rangfolge festlegen will, der sollte diese eindeutig bezeichnen. Doch immer wieder gibt es Fälle, in denen dies nicht gemacht wurde. In diesem Zusammenhang weist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hin.

In dem konkreten Fall hatte ein Ehepaar in ihrem gemeinsamen Testament verfügt, dass nach ihrem Ableben „ein bedeutender Teil“ des Nachlasses an eine wohltätige Organisation gehen solle. Desweiteren verfügten sie, dass „ein großer Teil“einer zweiten gemeinnützigen Organisation und „ein Teil“ einer dritten zugute kommen solle.

Nach dem Tod des Paares stellte eine Einrichtung einen Antrag auf einen Erbschein, nach dem alle drei genannten Organisationen je ein Drittel des Erbes erhalten sollten. Eine andere Organisation legte dagegen jedoch Widerspruch ein.

Laut des Richters würden solche unklaren Formulierungen nicht pauschal eine Rangordnung vorgeben. In einem Testament gehe es darum, den echten Willen des Erblassers herauszufinden und zu berücksichtigen. So bekamen zwei Einrichtungen jeweils zwei Fünftel des Erbes und die dritte ein Fünftel.

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Hartz IV: Kürzung wegen Geburtstagsgeschenk der Oma

22. August 2011
cc by flickr/ Images_of_Money

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Wohl die meisten Kinder erhalten je nach finanziellen Möglichkeiten von ihren Großeltern oder auch anderen Verwandten zu Weihnachten oder Geburtstagen Geschenke in Form von Geldscheinen. Hartz-IV-Empfänger müssen dabei jedoch offenbar aufpassen. In dieser Woche wird ein Fall vor dem Bundessozialgericht in Kassel verhandelt, nach dem solche Geldgeschenke als Einkommen gelten und somit von der Hartz-IV-Leistungen der Eltern abgezogen werden.

In dem konkreten Fall hatte eine Großmutter ihren drei Enkeln jeweils 100 Euro zu Weihnachten und jeweils zwei Enkeln je 135 Euro zum Geburtstag geschenkt. Insgesamt also 570 Euro. Das Jobcenter des Landkreises Leipzig wertete dies jedoch als Familieneinkommen und forderte 510 Euro zurück, da die Mutter zu dieser Zeit Hartz IV bezog. Die Familie klagte.

Gab ihnen das Sozialgericht Leipzig noch in Teilen Recht und beschränkte das Einkommen das nicht berücksichtigt werden würde, insgesamt auf 250 Euro, sah dies das Landessozialgericht Chemnitz anders. Geschenke der Großeltern stünden den Kindern bzw. der Familie zur freien Verfügung und erfüllten damit den gleichen Zweck wie die Grundsicherung. Der Wunsch nach Spielzeug und Kleidung zähle zu den Grundbedürfnissen und diese müssten aus den Regelleistungen bestritten werden. Die Geschenke könnten also als Einkommen gewertet werden und dürften auf Hartz IV angerechnet werden.

Das entsprechende Urteil wird in dieser Woche wohl von vielen mit Spannung erwartet, denn es handelt sich mit Sicherheit um einen Fall der wieder einmal die Gemüter erhitzen könnte…

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Kosten für Erststudium und Ausbildung von Steuer absetzbar

18. August 2011
cc by flickr/ tobias.munich

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Eine gute Ausbildung bzw. ein Studium sind in Deutschland ziemlich teuer. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs könnte nun Erleichterung für alle bringen, die ihr Studium selbst bezahlen müssen. Demnach können nämlich die Kosten für die berufliche Erstausbildung und für das Erststudium komplett steuerlich geltend gemacht werden.

Dabei hob der Bundesfinanzhof vorherige Urteile auf. Geklagt hatten ein Pilot und eine Medizinerin. Laut den Richtern seien die Kosten für Ausbildung und Erststudium „hinreichend konkret durch die spätere Berufstätigkeit veranlasst“, weshalb sie als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden dürften.

Konkret könnte dies bedeuten, dass Auszubildende und Studierende die Kosten für Miete, Studiengebühren, Computer usw. schon während der Ausbildung geltend machen können. In der ersten Einkommenssteuererklärung werden diese dann als Verlustvortrag anerkannt. Man sollte also unbedingt während des Studiums oder der Ausbildung eine Einkommenssteuererklärung abgeben, denn nur so können die Kosten später als Werbungskosten anerkannt werden. Wichtig dafür ist das Aufbewahren aller Kostenbelege!

Leider ist es immer noch nicht ganz sicher, dass das Urteil auch schnell umgesetzt wird, denn das Finanzministerium hat die Möglichkeit einen Nichtanwendungserlass zu stellen, womit die Finanzämter angewiesen werden das Urteil nicht zu befolgen. Das Absetzen der Studienkosten würde hohe Steuereinbußen bedeuten.

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BGH: Ausbildungsunterhalt trotz Verzögerung durch Schwangerschaft

9. August 2011
cc by flickr/ tiarescott

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Um von ihren Eltern finanzielle Unterstützung für eine Ausbildung einfordern zu können, müssen Kinder grundsätzlich so schnell wie möglich mit ihrem Studium oder der Ausbildung beginnen. Dies galt bisher selbst dann, wenn das Kind inzwischen ein eigenes Kind betreuen muss. Der Bundesgerichtshof hat nun jedoch in einem Urteil die Rechte von Studenten mit Kindern gestärkt.

Durch eine Schwangerschaft erlösche nicht der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Laut den Richtern sei in den ersten drei Lebensjahren eine persönliche Betreuung durch einen Elternteil für das Kind wichtig. Verzögere sich dadurch der Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung, dürfe dies nicht zur Folge haben, dass der Anspruch auf Unterhalt für Studium oder Ausbildung wegfalle.

Eine Schwangerschaft und die anschließende Betreuung des eigenen Kindes verstoße nicht gegen den Grundsatz, dass Kinder ihre Ausbildung oder das Studium „in angemessener Zeit“ beginnen müssen um von den Eltern finanziell unterstützt zu werden.

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