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Vorsorgevollmacht: Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich nicht mehr kann?

26. August 2011
cc by flickr/ The Intrepid Traveler

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Natürlich gehen wir alle jeden Tag mit dem Bewusstsein durch das Leben, dass wir all unsere Angelegenheiten selbst regeln können. Diese Fähigkeiten spricht man meist erst alten oder sehr kranken Menschen ab, doch Fakt ist leider, dass jeder von uns tagtäglich in einen Unfall oder eine sonstige ernste Situation verwickelt werden kann, bei der man am Ende womöglich nicht mehr über sein eigenes Leben entscheiden kann. Koma wäre ein Beispiel für solch einen Fall.

Auch wenn es natürlich nicht schön ist, über solche Eventualitäten nachzudenken, sollte man dies doch in einem ruhigen Moment tun und vor allem zur Sicherheit entsprechende Vorkehrungen treffen. Dazu gehört unter anderem eine sogenannte Vorsorgevollmacht. Diese ist auch schon in jungen Jahren wichtig, denn mit der Volljährigkeit endet das gesetzliche Vertretungsrecht der Eltern. Sie sind dann weder befugt gesundheitliche noch finanzielle Entscheidungen zu treffen.

Fällt man also beispielsweise nach einem tragischen Unfall ins Koma und man hat vorher niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt, wird ein gerichtlicher Vertreter eingesetzt. Ein völlig Fremder regelt also dann unter Umständen alle meine Belange…

Im Internet findet man etliche Vordrucke für eine Vorsorgevollmacht, doch diese sind normalerweise sehr allgemein gehalten. Sie dienen als gute Basis und sollten unbedingt durch individuelle Angaben so genau wie möglich ergänzt werden. Man keine seine Vollmacht einer Person übertragen oder aber auch mehreren. Dies gilt für gesundheitliche Entscheidungen, aber auch für Finanz-, Immobilien- und Vertragsangelegenheiten. Ausgenommen sind Bereiche wie das Testament oder Eheschließungen. Man kann die einzelnen Bereiche auch unter den Personen aufteilen. Wie man die Vollmacht dann am Ende umsetzt, liegt bei jedem selbst, wichtig ist nur sich einmal die Zeit zu nehmen und diese Dinge zu regeln.

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