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Artikel Tagged ‘Wohngebäudeversicherung’

Versicherungswert bei der Gebäudeversicherung

13. März 2010

Jeder, der ein eigenes Haus besitzt, sollte unbedingt eine Gebäudeversicherung abschließen, denn nur so kann man sich ausreichend vor Schäden am Haus, auch zum Beispiel durch Feuer oder Wasser, schützen. Besonders wer sich ein Haus in München kaufen möchte, sollte sich so eine Versicherung zulegen.

Beim Abschluss einer solchen Police sollte man allerdings besonders auf den vereinbarten Versicherungswert achten, denn hierbei gibt es vier unterschiedliche Möglichkeiten:

Gemeiner Wert: Dieser Wert beschreibt den möglichen Verkaufspreis der Immobilie. Ist diese zum Abbruch bestimmt oder soll sie dauerhaft entwertet werden, entspricht dieser Wert auch gleich dem Versicherungswert.

Zeitwert: Eine Versicherung zu diesem Wert ist nur nötig, wenn das Gebäude der sogenannten Bauklasse V angehört.

Neuwert: Die Summe der Neuwertversicherung muss richtig ermittelt worden sein. Dies liegt in der Pflicht des Versicherungsnehmers. Veränderungen müssen also selbstständig der Versicherung mitgeteilt werden und die Anpassung der Baupreise muss berücksichtigt werden.

Gleitender Neuwert: Er beschreibt den ortsüblichen Neubauwert und entspricht den entsprechenden Preisen und baulichen Ausstattungen. Dazu kommen natürlich noch die Gebühren für die Planung, den Architekten etc.

Gebäudeversicherung, Immobilien , ,

Änderungen bei der Wohngebäudeversicherung

3. November 2009

Zum Jahreswechsel gibt es wieder diverse Änderungen bei der Wohngebäudeversicherung, wie das Portal RSS-Versicherungen.de berichtet. Demnach liegt der Neuwertfaktor ab 1.1.2010 bei 15,2 und auch der Baupreisindex ändert sich. Im Beitrag zur Wohngebäudeversicherung können Sie alle Änderungen nachlesen.

Versicherung

Beim Hauskauf die Wohngebäudeversicherung studieren!

22. Oktober 2009

Haus Wohngebäudeversicherung by seier+seier+seierErst kürzlich wurde die Klage eines Mannes vor Gericht abgewiesen, der Schadensregulierung von seiner Versicherung wollte. In seinem Haus war in seiner Abwesenheit ein Wasserrohr geplatzt. Nun schrieb er die Versicherung an und wollte, dass der Schaden bezahlt werde. Diese lehnte aber ab und das laut den Richtern sogar mit Recht!

Der Mann hatte offenbar den Vertrag seiner Wohngebäudeversicherung nicht richtig gelesen, denn dort stand, dass im Schadensfall nur gezahlt werden, wenn die Rohre regelmäßig gereinigt würden um solchen Schäden vorzubeugen…

Daher unbedingt bei jedem Hauskauf sich genau über die Bedingungen der Wohngebäudeversicherung informieren! Diese übernimmt man meist beim Kauf gleich vom Vorbesitzer und wird daher häufig vergessen.

Doch nicht nur um für den Schadensfall gewappnet zu sein und die Bedingungen einzuhalten sollte man den Vertrag gut lesen. Eventuell gibt es auch noch eine günstigere Versicherung, zu der man wechseln kann. So kann man nicht nur sparen, sondern sich auch die für sich optimalen Bedingungen für das Eigenheim sichern.

Ohne Wohngebäudeversicherung geht es in Deutschland nicht, schon allein, da die Banken ohne sie kein Hypothekendarlehen stellen.

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