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Lehman-Pleite – Heißer Frühling wird mehr Rechtssicherheit für Käufer von Lehman Brother Zertifikaten bringen

4. Mai 2009

Bank- und Kapitalmarktecht: Lehman Brothers Zertifikate
Erstes Urteil gegen Frankfurter Sparkasse, „1822 direkt“

Im Frühling 2009 sind die ersten aussagekräftigen Urteile im mehreren Klageverfahren gegen die „Beraterbanken“ zu erwarten. Hauptsächlich die Citibank aber auch die Sparkassen, die Dresdner Bank, die Postbank und einige kleinere Privatbanken haben über 100 verschiedene Zertifikate der insolventen Bank Lehman Brothers ihren Kunden empfohlen und verkauft. Dass das Eigeninteresse der Banken am Verkauf der Lehman Zertifikate besonders groß war, zeigt nicht nur die aggressive Verkaufspraxis der „Bankberater“, welche überwiegend ältere Menschen dazu drängten ihr sicheres Festgeld oder Tagesgeld in die Risikopapiere zu stecken, meint Rechtsanwalt Steffan der Anlagerschutzkanzlei JUSTUS Rechtsanwälte.
Das Eigeninteresse der sich als objektive Berater gerierenden Banken lag nach seiner Auffassung in hohen Provisionszahlungen, welche die angeschlagene Emittentin Lehman Brothers zahlte oder versprach. Ferner ist z.B. die Citibank AG mit ca. 60 % angemeldeten Forderungen Hauptgläubigerin der Lehman Brother Inc. und verdiente so an jedem verkauften Zertifikat mit. Weiter hat z.B. die Hamburger Sparkasse die Zertifikate selbst von Lehman Brothers erworben um diese dann gewinnbringend an die eigenen Kunden zu veräußern.

Von April bis Juni 2009 sind bundesweit mehrere Urteile in Sachen Lehman Brothers für die Anleger zu erwarten:

Frankfurt: Die Frankfurter Sparkasse hat nun erstmals einen Prozess gegen einen Lehman-Geschädigten verloren. Das Landgericht Frankfurt hat dem Kunden der Direktbanktochter „1822 direkt“ wegen eines Beratungsfehlers vollen Schadenersatz des Verlustes in Höhe von 50 000 Euro zugesprochen. Der Kläger hatte über die Sparkasse Zertifikate der insolventen US-Investmentbank Lehman Brothers gekauft. Dabei habe er eine kurzfristige Anlage gewünscht. Die Laufzeit der Zertifikate sei aber auf vier Jahre angelegt gewesen. Das Urteil ist noch nicht bestandskräftig.

Hamburg: Vor dem Landgericht Hamburg sind mehrere Schadeneratzprozesse gegen die Hamburger Sparkasse anhängig. Hier wird es nach Auffassung des Geschädigtenanwaltes zu einer Verurteilung der Sparkasse kommen, denn das Gericht sieht derzeit die erzielten Veräußerungsgewinne der Sparkasse als Provisionen im Sinne der Kick-back Rechtsprechung des BGH an, welche dem Käufer verschwiegen wurden. Ferner müsse nicht der Anleger sondern die Sparkasse/Bank beweisen, dass der Käufer auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung über Veräußerungsgewinne, Provisionen oder sonstigem Eigeninteresse an dem Lehman Brother Zertifikat dieses gezeichnet hätte.

Berlin: Vor den Gerichten in Berlin und Brandenburg stehen im Frühjahr die ersten mündlichen Verhandlungen in Klagen der Kanzlei Justus Rechtsanwälte und Steuerberater gegen die Citibank AG an. Von dem Ergebnis der ersten mündlichen Verhandlungen wird viel abhängen, zumal die Citibank AG nach Angaben der Interessengemeinschaft Lehmanzertifikate mit etwa 70 % die Hauptvermittlerin von Lehman Zertifikaten ist.

In einer Umfrage im Dezember kam die Verbraucherzentrale Hamburg zu dem Ergebnis, dass die Lehman-Pleite in Deutschland rund 40 000 Anleger getroffen hat. Der Verlust liegt insgesamt bei fast 700 Millionen Euro. Vor allem ältere Menschen hatten den Empfehlungen ihrer Bankberater vertraut und Zertifikate erworben.

Verjährung beachten!
Alle Lehman-Anleger, die mit ihren Klagen noch warten, sollten in jedem Fall die kurze Verjährungsfrist – drei Jahre ab Zeichnung/Kauf der Zertifikate – beachten und rechtzeitig mit einem spezialisierten Rechtsanwalt über verjährungshemmende Maßnahmen sprechen!

Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater bietet den geschädigten Käufern von Lehman Brother Zertifikaten eine kostenfreie schriftliche Erstberatung zu den Erfolgsaussichten der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die jeweilige beratende Bank an. Mit der Erstberatung ist keine Mandatierung oder Beauftragung für ein weiteres Vorgehen verbunden.

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