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Basistarif der privaten Krankenversicherungen: Patienten kann Behandlung verweigert werden

cc by wikimedia/ Eveline de Boer

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Viele privat Versicherte haben sich lediglich für den Basistarif entschieden. Dieser ist zum einen natürlich günstig, sichert aber gleichzeitig nur die medizinische Grundversorgung ab. Zusätzliche Leistungen müssten extra hinzugewählt werden.

Auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke bezüglich der ärztlichen Versorgung der Bürger musste die Bundesregierung nun einräumen, dass unter Umständen Privatpatienten, die nur im Basistarif versichert sind, die Behandlung verweigert werden könne und dies trotz regelmäßiger Beitragszahlungen.

Der Grund dafür ist, dass bisher nur vier der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Ärzten entsprechende Verträge abgeschlossen bzw. entsprechende Regelungen in den Satzungen umgesetzt haben. Der Sprecher der Bundesregierung betonte jedoch, dass man nicht davon ausgehe, dass Patienten nicht behandelt werden würden. Natürlich gebe es Einzelfälle, jedoch sei nicht mit einem Massenphänomen zu rechnen. In Kürze wolle man die fehlenden Vereinbarungen nachholen. Na dann, hoffen wir das Beste!

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