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Berufsunfähigkeistversicherung: Rente nicht zu gering wählen!

cc by flickr/ Public Domain Photos

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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört ohne Frage zu den wichtigsten Policen überhaupt. Jedoch hat diese leider auch ihren Preis. Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Vorerkrankungen und Beruf, so dass man prinzipiell nur die Möglichkeit hat bei der Wahl der monatlichen Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit zu sparen. Daher setzen viele Versicherte nach aktuellen Zahlen ihre Rente nur bei um die 500 Euro oder noch weniger an. Doch genau dies ist ein Fehler, denn so hilft man am Ende nur dem Staat.

Alle, die nach 1961 geboren sind, haben im Ernstfall nur Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Doch um diese zu erhalten müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein, so dass ein Großteil der Anträge abgelehnt wird. Erhält man die Erwerbsminderunsgrente dann doch liegt diese bei lediglich gut 600 Euro, wobei dieser Betrag leider immer weniger wird.

Seit dem Jahr 2003 gibt es dazu noch eine sogenannte Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Das ist im Prinzip eine Art Hartz IV für Berufsunfähige. Zum Regelsatz von aktuell 364 Euro kommen noch Posten wie Miete und Co., so dass man am Ende meist maximal auf 750 Euro kommt. Das Problem ist jedoch, dass die Rentenbeträge aus der Berufsunfähigkeitsversicherung hier angerechnet werden. Das heißt wer seine Rente bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bei 750 Euro oder weniger angesetzt hat, bekommt keine Zuschüsse vom Staat und man hat im Grunde all die Jahre umsonst eingezahlt, da einem genau dieser Betrag ja über staatliche Hilfen zustehen würde.

Man sollte dieses Risiko also auf keinen Fall unterschätzen und versuchen die Rente unbedingt höher als 750 Euro im Monat anzusetzen! Für so manch einen wird dies jedoch finanziell immer schwerer…

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