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Die Pflegestufen der Pflegeversicherung

Rentnertanz

Rentnertanz - flickr/JSmith Photo

Pflegestufen bezeichnen den Umfang der Pflegebedürftigkeit eines Patienten. Hierbei werden 3 verschiedene Pflegestufen unterschieden, je nachdem, wie hoch der zeitliche Aufwand und wie intensiv der pflegerische Umfang der Betreuung ausfällt.
Die Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Diese bestellt einen Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkasse um die Pflegebedürftigkeit des Patienten zu ermitteln.
Ausschlaggebend für die Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe sind folgende Kriterien:

Benötigt die Person Hilfe bei der täglichen Grundpflege? Wenn ja, in welchem Umfang?
Wie oft benötigt die Person Hilfe bei der Verrichtung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten?
Wenn ein Familienangehöriger für die Pflege der Person zuständig ist, muss außerdem ermittelt werden, wie hoch dessen Zeitaufwand für die Körpergrundpflege, die Hauswirtschaftshilfe und die Hilfe hinsichtlich der Mobilität der Person täglich zu bemessen ist.

Anhand dieser Kriterien erfolgt die Einstufung in eine Pflegestufe.
Die Pflegestufe 1 bezeichnet eine erheblich pflegebedürftige Person. Die Person benötigt wenigstens einmal am Tag Hilfe bei der Grundpflege, Ernährung und Mobilität und außerdem mehrmals in der Woche Hilfe im Haushalt. Der Zeitaufwand für die Pflege beträgt pro Tag mindestens 90 Minuten, wovon mindestens 45 Minuten auf die Körperpflege entfallen.

Die Pflegestufe 2 bezeichnet eine schwerpflegebedürftige Person. Die Person benötigt 3 Mal am Tag Hilfe bei allen wesentlichen Verrichtungen und mehrmals in der Woche Hilfe im Haushalt. Der tägliche Zeitbedarf für die Pflege umfasst mindestens 3 Stunden, wobei mindestens 2 Stunden für die Grundpflege verwendet werden müssen.
Übrigens gibt es im Internet auch diverse Ratgeber, wo man auch kostenlose Pflegestufenrechner findet – damit kann man dann die Pflegestufe 2 berechnen, aber auch die anderen Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Die Pflegestufe 3 wird verwendet, wenn es sich um eine schwerstpflegebedürftige Person handelt. Die Person benötigt rund um die Uhr, also auch in der Nacht, Betreuung bei der Grundpflege, Ernährung und Mobilität, sowie mehrmals in der Woche Hilfe im Haushalt.

Für Angehörige von pflegebedürftigen Personen stellt der tägliche zeitliche Aufwand meist eine enorme Mehrbelastung neben dem Beruf dar und sollte tunlichst nicht unterschätzt werden. Somit ist es sehr wichtig, den Umfang der Pflegebedürftigkeit rechtzeitig ermitteln zu lassen, um die finanzielle Belastung, die durch die Pflege durch Familienangehörige, bei der Beauftragung eines Pflegedienstes oder bei einer stationären Pflege, entsteht, vermindern zu können.
In manchen Fällen ist die Pflege durch geschultes Fachpersonal sogar unerlässlich, um Schaden an der zu pflegenden Person, durch eventuelle Pflegefehler, zu vermeiden.

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