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Experten raten auch bei Urlaub in der EU zu Auslandskrankenversicherung

Nicht selten denken Urlauber im Vorfeld nicht darüber nach, dass man am Urlaubsort auch krank werden oder gar einen Unfall erleiden kann. Und wenn doch, gehen nicht wenige davon aus, dass man bei einem Auslandsurlaub innerhalb der EU durch die normale Krankenversicherung abgedeckt ist. Dies ist leider jedoch nur selten der Fall.

Daher raten Experten Urlaubern dazu, in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung (AKV) abzuschließen. Diese kostet einen Single meist nur fünf Euro und eine Familie bis zu 40 Euro, kann einen im Ernstfall jedoch vor einem finanziellen Schaden in der Höhe von mehreren tausend Euro absichern.

Muss man dann als Tourist in ein Krankenhaus, rechnet meist die AKV direkt mit der Klinik ab. Hierfür sollte man die Versicherungsnummer und die Rufnummer der AKV stets parat haben. Lässt man sich ambulant behandeln, zahlt man erst einmal selbst, reicht zuhause die Rechnung bei der AKV ein und erhält das Geld dann zurück. Dabei ist vor allem darauf zu achten, dass die Arztrechnung den Namen des Behandelten, Datum, Grund und Preis der Behandlung enthält. Vorsicht beim Zahnarzt: Hier werden nur manche Leistungen erstattet!

Gibt es Streit um Abrechnungen mit der AKV, können Betroffene sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland wenden. Zudem sollte man sich Gedanken über eine Reiseabbruchversicherung machen, denn muss man den Urlaub aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung früher als geplant abbrechen, kann dies ebenfalls ins Geld gehen.

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