Versicherungen

Fett beim Erhitzen immer beaufsichtigen!

Generell sollte man seinen Herd beim Kochen nicht unbeaufsichtigt lassen und schon gar nicht das Haus verlassen, wenn sich etwas Heißes auf dem Herd befindet. Dies gilt vor allem, wenn man leicht entzündliche Dinge wie Fett erhitzt. In solch einem Fall muss man damit rechnen, dass man die Kosten für einen eventuellen Schaden zum Teil selbst tragen muss, denn die Wohngebäudeversicherung wird dies als grobe Fahrlässigkeit bewerten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Dortmund hervor, auf das die Fachzeitschrift „recht und schaden“ hinweist.

In dem konkreten Fall hatte eine Frau zum Frittieren von Pommes Frites Fett auf dem Herd erhitzt. Während dieses Vorgangs verließ sie nicht nur die Küche, sondern gleich das ganze Haus um ihre Tochter abzuholen. Das Fett entzündete sich und verursachte einen Schaden von rund 11.000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung weigerte sich aufgrund von grob fahrlässigem Verhalten für den vollen Schaden aufzukommen. 50 Prozent sollte die Frau alleine übernehmen.

Die Richter sahen dies am Ende genauso wie der Versicherer. Das Erhitzen von Fett zähle zu den besonders gefährlichen Tätigkeiten im Haushalt, da es leicht entflammbar ist. Die Frau hätte nicht die Küche und schon gar nicht das Haus verlassen dürfen.

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