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Gebäudeversicherung: Grobe Fahrlässigkeit in der Küche kostet Versicherungsschutz

cc by flickr/ kochtopf

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Wer sich grob fahrlässig verhält, riskiert bei den meisten Versicherungen seinen Versicherungsschutz. Dies gilt natürlich auch bei der Gebäudeversicherung. Dabei denkt man dann meistens an größere Probleme, wie das Vernachlässigen der Wartungspflicht des Hauses oder Ähnliches, doch auch im normalen Alltag lauern kleine Stolperfallen, die aufgrund von ein wenig Unachtsamkeit einen großen Schaden auslösen können.

Dies gilt beispielsweise für das Kochen in der Küche und den Umgang dort mit heißem Öl und Fett. Wenn jemand Fett in einem offenen Kochtopf erhitzt um es zum Frittieren zu benutzen, sollte er es auf keinen Fall unbeaufsichtigt lassen. Bei einer solchen Hitze im Topf kann ein Brand entstehen, bei dem man durch Löschversuche womöglich die Situation noch schlimmer macht.

Daher urteilte der Bundesgerichtshof, dass derjenige, der in solch einem Fall die Küche oder sogar das Haus länger als 15 Minuten verlässt, grob fahrlässig handelt. Somit verliert er den Versicherungsschutz seiner Gebäudeversicherung und bleibt auf den Kosten alleine sitzen.

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