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Haus mieten: Gebäudeversicherung ist Vermietersache

cc by flickr/ dysturb

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Nicht alle entscheiden sich gleich für den Kauf eines Hauses, wenn die Familie mehr Platz braucht. So manch einer in Deutschland lebt auch in einem Haus zur Miete. In solch einem Fall sollten sich Mieter natürlich auch über den Versicherungsschutz informieren.

Der Abschluss einer Gebäudeversicherung ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Das heißt als Mieter eines Hauses muss man sich nicht um diesen Teil kümmern, sondern nur auf Wunsch um eine eigene Hausratversicherung.

Trotzdem sollte man sich mit dem Vermieter kurzschließen, was genau die Police für die Gebäudeversicherung beinhaltet. Wie sieht es beispielsweise mit Schäden aus, die durch Blitzschlag an Elektrogeräten verursacht wurden? Beinhaltet der Versicherungsschutz die Einbauküche? Wie sieht es mit dem selbst verlegten Boden aus? Über all diese Punkte sollte man nicht nur Bescheid wissen, sie tragen auch maßgeblich dazu bei, für welche Hausratversicherung man sich selbst entscheidet.

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