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Hintergrundinfos zur privaten Krankenversicherung

Chefarztbehandlung

Chefarztbehandlung, ja oder nein? - flickr/edenpictures

Wer als Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, der hat es seit diesem Jahr wesentlich einfacher. Bisher war es erforderlich, dass Pflichtversicherte für drei Jahre hintereinander ein über der Versicherungspflichtgrenze liegendes Einkommen erzielen musste. Diese Wartefrist wurde zu Beginn diesen Jahres wieder auf ein Jahr begrenzt. Zudem wurde auch noch die Versicherungspflichtgrenze von 49.950 auf 49.500 Euro heruntergeschraubt.

Angebote genau vergleichen
Die passende private Krankenversicherung zu finden ist um einiges aufwendiger als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Während bei den gesetzlichen Kassen 95 Prozent der Leistungen bei allen Anbietern identisch sind, gibt es bei der privaten Krankenversicherung eine Vielzahl verschiedener Tarifmodellen und Optionen. Dies hat natürlich den Vorteil, dass der Versicherungsnehmer sich seinen Wunschtarif individuell zusammenstellen kann. Dafür sollte man sich jedoch auch die entsprechende Zeit nehmen.

Den eigenen Bedarf ermitteln

Zunächst einmal sollte man sich genaue Gedanken machen, welche Ansprüche man an die private Krankenversicherung stellt. Dabei gibt es drei wichtige Bausteine: die ambulante Arztbehandlung, die stationäre Behandlung im Krankenhaus sowie die Behandlung beim Zahnarzt. Was die ambulante Arztbehandlung betrifft, kann der Versicherte zum Beispiel wählen, ob beispielsweise auch alternative Heilmethoden übernommen werden sollen. Zudem bieten die meisten privaten Krankenkassen eine Art Hausarztmodell an. Holt sich der Versicherungsnehmer vor der Behandlung beim Facharzt eine Überweisung bei seinem Hausarzt, erhält er hierfür eine gewisse Vergünstigung. Zudem besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit eines Selbstbehalts.

Bei der stationären Behandlung im Krankenhaus besteht die Wahl ob eine Unterbringung im Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer erfolgen soll. Auch eine eventuelle Chefarztbehandlung kann auf Wunsch vereinbart werden. Auch beim Zahnarzt kann genau festgelegt werden, welche Kosten übernommen werden sollen und wie hoch der Eigenanteil sein soll.

Wovon der Preis abhängt
Neben den gewählten Leistungen wird die Höhe des Beitrags vom Geschlecht, dem Alter sowie eventuellen Vorerkrankungen des Versicherten beeinflusst. Auf die letztgenannten Punkte hat man keinen Einfluss, deshalb sollte man genau überlegen, welche Leistungen benötigt werden.

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