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Keine Familienversicherung für Privatversicherte

cc by wikimedia/ Eric Ward

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Wer gesetzlich versichert ist, kann seine Kinder über die Familienversicherung kostenlos mitversichern. Wer hingegen privat versichert ist, muss für jedes seiner Kinder eine eigene kostenpflichtige Krankenversicherung abschließen. Daher kommt es immer wieder zu Diskussionen, nach denen die Familienversicherung auch bei Privatversicherten möglich sein sollte. Das Bundesverfassungsgericht hat dies jedoch erneut ausgeschlossen, indem es eine entsprechende Verfassungsbeschwerde gar nicht zur Entscheidung annahm, da sie unbegründet sei.

In dem konkreten Fall ging es um eine Familie mit vier Kindern, bei der der Mann privat und die Frau gesetzlich versichert war. Man wollte die Kinder über die Familienversicherung absichern, doch die Krankenkasse lehnte dies ab, da der Mann mehr als die Frau verdiene und über der Entgeltgrenze (derzeit: 49.500 Euro jährlich) läge. In solchen Fällen müssten die Kinder privat über den Vater versichert werden.

Die Eltern empfanden dies als Ungleichbehandlung, denn ein unverheiratetes Paar hätte hier die Möglichkeit die Kinder über die Familienversicherung anzumelden. Zudem würden alle Steuerzahler den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, über den unter anderem auch die Familienversicherung finanziert würde.

Die Richter sahen dies jedoch anders: Es handele sich nicht um eine Ungleichbehandlung, da Ehepaare im Gegensatz zu unverheirateten Paaren andere Vorteile hätten und so in der Gesamtheit nicht benachteiligt sind. Zudem wäre solch eine Regelung praktisch kaum umsetzbar, da ständig geprüft werden müsste, ob die eheähnliche Gemeinschaft noch besteht. Der Steuerzuschuss sei für versicherungsfremde Leistungen im Allgemeinen gedacht und nicht explizit für die Familienversicherung.

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