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Kindergeld und die Beiträge zur privaten Krankenversicherung

cc by wikimedia/ Nino Barbieri

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Für jedes Kind erhalten Eltern mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland einen bestimmten Betrag Kindergeld. Selbst wenn das Kind älter als 18 Jahre ist, wird das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen weitergezahlt. Dabei muss es sich noch in der Ausbildung befinden und das Einkommen des Kindes darf die Grenze von 8.004 Euro jährlich nicht übersteigen.

Jedoch wie genau dieses Einkommen berechnet wird, sorgt seit Jahren für Diskussionen und Rechtstreitigkeiten. Dabei steht zum Beispiel im Zentrum, ob die Beiträge für die private Krankenversicherung für das Kind vom Einkommen abgezogen werden oder nicht. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied nun, dass dies möglich sei.

Der festgeschriebene Grenzbetrag diene laut der Richter dazu, den Umfang der finanziellen Belastung der Eltern festzustellen. Daher müssten die Prämien für die private Krankenversicherung auch von den Einkünften des Kindes abgezogen werden. Dies gelte auch dann, wenn das Kind bei einem Elternteil versichert ist und dieser die Beiträge zahlt. Ob die Eltern diese Beiträge selbst zahlen oder die Summe dem Kind zur Verfügung stellten, sei auch unerheblich.

Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da nun der Bundesfinanzhof eine endgültige Entscheidung treffen muss. Vielleicht wird dadurch die Lage dann endlich klarer.

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