Konten

Mindestpreis für Kontoüberziehungen soll eingeführt werden

Das Girokonto soll künftig mit einem Mindestpreis für Kontoüberziehungen ausgestattet werden. Bei diesen Konten wird grundsätzlich zwischen geschuldeter Überziehung des Girokontos und einem Überziehungskredit differenziert.

Oftmals ist vielen Kontoinhabern aber nicht klar, dass es sich hierbei um zwei verschiedene Kreditformen handelt. Damit gehen diese auch mit unterschiedlichen Kosten einher. Bei dem Dispokredit handelt es sich um einen Kredit, der mit der Bank vereinbart wird. Er lässt sich von dem Kontoinhaber zu den vereinbarten Konditionen in vollem Umfang in Anspruch nehmen.

Der Dispo kann bei der Bank bei der Eröffnung des Kontos automatisch eingerichtet werden. Es gibt aber auch Banken, bei denen dieser beantragt werden muss. Anders gestaltet sich dagegen das Bild bei den Überziehungskrediten.

Bei diesen handelt es sich um Darlehen, die nicht vereinbart sind. Aus diesem Grund schlagen diese auch meist mit unattraktiveren Konditionen zu Buche. Eine geschuldete Kontoüberziehung tritt immer dann ein, wenn mehr Geld abgehoben wird als auf dem Girokonto vorhanden ist.

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