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Photovoltaikanlagen sind nicht automatisch gegen Diebstahl versichert

Solaranlage

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Besitzer einer Photovoltaikanlage müssen darauf achten, dass der Diebstahl der Anlage nicht automatisch durch eine vorhandene Wohngebäudeversicherung abgedeckt wird. Gleiches gilt auch für Vandalismus an der Anlage. Die Wohngebäudeversicherung greift nur bei Schäden an der Anlage, die infolge von Feuer, Sturm, Hagel oder auch Leitungswasser entstanden sind. Aus diesem Grund raten Experten derzeit dazu, eine separate Versicherung für die Anlagen abzuschließen.

Allerdings sollen sich die Betroffenen bei den Versicherungen genauestens nach den Leistungen der einzelnen Verträge erkundigen. Grundsätzlich lassen sich gewisse Schäden an einer Photovoltaikanlage durch die Wohngebäudeversicherung abdecken, da die Anlagen als Bestandteil des Gebäudes angesehen werden. Jedoch schließen die meisten Versicherer einige Leistungen von  Beginn an aus. Genau diese müssen mit separaten Versicherungen abgedeckt werden. Zahlreiche Versicherer bieten für diese Fälle heute eine individuelle Photovoltaikversicherung an.

Bei dieser handelt es sich um eine besondere Form der Elektronikversicherung. Grundsätzlich sollten sich Verbraucher hier jedoch für eine All-Risk-Police entscheiden, da nur diese mit einer Allgefahrenabdeckung versehen ist.

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