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Private Krankenversicherung: Keine Einkommenshöchstgrenze für Studenten

Spätestens seit der Einführung der Studiengebühren sind viele Studenten dazu gezwungen neben dem Studium zu jobben um sich ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ist man gesetzlich versichert, darf man jedoch nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen, sonst gilt man vor dem Gesetz als Arbeitnehmer und muss u.a. Sozialbeiträge zahlen.

Zu Beginn des Studiums hat man jedoch die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Dabei entfällt dann die Einkommenshöchstgrenze von 400 Euro. Viele Studenten lassen sich auf diese Weise ködern.

Jedoch gibt es auch hier wieder einen Haken: Man darf nicht mehr als 20 Stunden im Monat arbeiten. Der Nebenjob muss also extrem gut bezahlt sein, damit es sich lohnt. Vor einem übereilten Wechsel in die private Krankenversicherung, sollte man sich zudem genauestens über das System und die damit verbundenen Beiträge informieren!

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