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Solaranlage durch Gebäudeversicherung abgedeckt?

cc by flickr/ Matthias Groote

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Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine eigene Photovoltaikanlage auf dem Dach. Hierbei sollte man unbedingt darauf achten, dass Schäden an der Solaranlage auch durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Bereits vor der Installation also am besten seine Versicherungspolice prüfen und sich dementsprechend mit dem Versicherer in Verbindung setzen.

In den meisten Verträgen, besonders natürlich in den älteren, sind nämlich Schäden an der Solaranlage nicht mit eingeschlossen, so dass man hierbei am Ende womöglich alleine auf den Kosten sitzen bleibt. Jedoch bieten fast alle Anbieter eine entsprechende Erweiterung des Versicherungsschutzes an.

Die Photovoltaikversicherung hat ungefähr das Prinzip einer Eletronikversicherung. Hierbei sind bis auf einige Ausnahmen, die direkt genannt werden müssen, alle Schäden an der Solaranlage abgedeckt. Darin eingeschlossen ist auch Diebstahl, denn ob man es glauben mag oder nicht, so manch ein Dieb hat es auf Teile von Solaranlagen abgesehen. Ein Ersatz kann auch in diesem Fall sehr teuer werden.

Nicht mit eingeschlossen sind natürlich die mutwillige Beschädigung durch den Besitzer und betriebsbedingte Verschleißerscheinungen. Versichert ist der Neuwert der Anlage, abhängig davon, ob es sich um einen Teil- oder einen Totalschaden handelt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Dazu gehören unter anderem der Wert der Anlage sowie Größe und Leistung. Natürlich lohnt sich auch hier der Vergleich von mehreren Angeboten. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts kann die Beiträge senken.

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