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Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung: Wechselzuschlag unzulässig

Fast jeder private Krankenversicherer bietet günstige Paralleltarife. Schon alleine deshalb lohnt es sich ab und an sich über eventuell günstigere Tarife schlau zu machen. Doch ebenso häufig kommt es vor, dass die Versicherung bei solch einem Wechsel einen Zuschlag verlangt, der die Ersparnis zunichte macht.

Die Stiftung Warentest weist daher darauf hin, dass ein solcher Wechselzuschlag laut eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts nicht zulässig ist! Wenn Versicherte innerhalb ihrer privaten Krankenversicherung den Tarif wechseln möchten, darf der Anbieter ihm dies nicht verweigern.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Versicherte dieselbe Gesundheitseinstufung wie zudem Zeitpunkt besitzt, an dem er in den bisherigen Tarif eingetreten ist. Laut der Stiftung Warentest sollte man sich nicht scheuen einen Tarifwechsel vorzunehmen. Bei Problemen kann man sich an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherung wenden.

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1 Kommentar

  • Antworten Private Versicherung Vergleich Oktober 11, 2010 um 4:41 pm

    Ich kann nur sagen – Deine Seite ist gut & übersichtlich gestaltet und der Text ist richtig klasse geschrieben – sehr lesenswert und informativ ! Großes Lob ;o)

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