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Umgestürzter Baum durch Unwetter: Wer muss für Beseitigung aufkommen?

In den letzten Tagen zogen immer wieder heftige Unwetter über Deutschland, bei denen nicht nur Keller voll liefen, sondern auch Bäume umstürzten. Fällt der Baum eines Nachbars oder vielleicht sogar ein Baum, dessen Eigentümer die Stadt ist, in mein Grundstück, wer muss hier für die Entsorgung aufkommen?

Waren Juristen hier früher eher geteilter Meinung, geht die Tendenz seit Neuestem eher dazu, dass derjenige für die Beseitigung aufkommen muss, in dessen Grundstück der Baum gefallen ist. Die meisten Juristen gehen hier von einem ähnlichen Fall wie beim Obst des Nachbarn aus: Fallen Äpfel vom Baum des Nachbarn in meinen Garten, dann gehören sie auch mir.

Ein Unwetter wird als höhere Gewalt gewertet, für die der Besitzer des Baumes nichts kann. So ist hier der Leidtragende der, der den Baum im Garten liegen hat. Anders verhält es sich nur, wenn das Umkippen des Baumes eindeutig auf den Eigentümer zurückzuführen ist, wenn er also beispielsweise ihn nicht richtig gepflegt oder kontrolliert hat. In solch einem Fall ist es keine höhere Gewalt und der Besitzer des Baumes ist in der Verantwortung. Die Gebäudeversicherung zahlt übrigens nur für Schäden, die durch den Baum am Haus verursacht wurden, wie kaputte Zäune oder eine zerstörte Mauer.

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