Die Stiftung Warentest weist daher darauf hin, dass ein solcher Wechselzuschlag laut eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts nicht zulässig ist! Wenn Versicherte innerhalb ihrer privaten Krankenversicherung den Tarif wechseln möchten, darf der Anbieter ihm dies nicht verweigern.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Versicherte dieselbe Gesundheitseinstufung wie zudem Zeitpunkt besitzt, an dem er in den bisherigen Tarif eingetreten ist. Laut der Stiftung Warentest sollte man sich nicht scheuen einen Tarifwechsel vorzunehmen. Bei Problemen kann man sich an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherung wenden.