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    Schadensbeseitigung nach Wasserschaden: Gebäudeversicherung Einfluss auf Unternehmenswahl

    Wasserschäden können leider schneller passieren als uns lieb ist. Es muss nur die Waschmaschine defekt sein und daher auslaufen und schon hat man den Salat. In solch einem Fall springt in der Regel für den Schaden am Haus die Wohngebäudeversicherung ein und zahlt auch für das Unternehmen, das die Trocknungsarbeiten durchführt. Dabei darf der Versicherer Einfluss auf die Wahl des Unternehmens nehmen, aber keine konkrete Firma vorschreiben. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein hervor. In dem konkreten…

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