Kredite

Was tun, wenn gepfändet wird

Viele Menschen in Deutschland sind davon betroffen, ihre offenen Rechnungen nicht mehr zahlen zu können. Sei es durch einen Schicksalsschlag, Arbeitslosigkeit oder Selbstverschulden, eine Überschuldung ist Alltag in vielen deutschen Haushalten. Problematisch werden kann es für den Schuldner, wenn der Gläubiger verschiedene Maßnahmen zur Eintreibung der offenen Forderungen ergreift. Wichtig ist es dann, über seine Rechten und Pflichten Bescheid zu wissen.
Ablauf der Pfändung.

Um eine Pfändung vollziehen zu dürfen, muss der Gläubiger zunächst bei Gericht einen Pfändungsantrag stellen und darf nur pfänden, wenn ein Vollstreckungstitel ausgestellt wurde, welcher dem Schuldner auch zugekommen ist. Verschiedene Möglichkeiten der Pfändung stehen dem Gläubiger zu, so zum Beispiel die Kontopfändung, Lohnpfändung oder Sachpfändung. Wenn es zu einer Pfändung kommt, muss ein Schuldner jedoch keine Angst haben, dass ihm nichts mehr zum Leben übrig bleibt. Denn ein sogenannter Pfändungsfreibetrag muss ihm belassen werden.

Pfändungsfreibetrag

Ein solcher Freibetrag ist ein monatlicher Betrag aus dem Arbeitseinkommen des Schuldners, welcher ihm übrig bleiben muss, um sein Existenzminimum und die Unterhaltsverpflichtungen zu sichern. Die Pfändungsfreibeträge richten sich je nach Einkommen und Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen und können im Internet in entsprechenden Pfändungstabellen eingesehen oder mit einem Pfändungsrechner ermittelt werden. Da meist Drittschuldner, wie die Bank oder der Arbeitgeber, das zu pfändende Einkommen errechnen und diese oftmals wenig Kenntnis über die Rechtslage haben, ist es wichtig, sich über den eigenen Pfändungsfreibetrag zu informieren, damit nicht weniger übrig bleibt, als erlaubt ist.

Besondere Vorsicht bei offenen Forderungen

Vorsicht geboten sind auch bei offenen Forderungen im öffentlichen Recht, wie zum Beispiel beim Finanzamt oder einer Krankenkasse. Hier droht dem Schuldner relativ schnell eine Kontopfändung, da Gläubiger mit Forderungen im öffentlichen Recht einen vollstreckbaren Titel viel einfacher erwirken können oder sich dieser zum Teil bereits aus eigenen Leistungsbescheiden ergibt. Aus diesem Grund empfiehlt sich für jeden Schuldner, welcher bereits Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide oder Mahnungen vom Finanzamt oder einer Krankenkasse erhalten hat, ein Pfändungsschutzkonto einzurichten, um einen weiteren Zahlungsverkehr auf dem eigenen Konto gewährleisten zu können.

Informieren und handeln

Wem eine Pfändung droht, der sollte sich möglichst schnell beraten lassen und sich gut über die eigenen Rechte informieren. Ratsam ist auch, sich mit den entsprechenden Gläubigern in Verbindung zu setzen, um Ratenzahlungen auszuhandeln und so weitere Maßnahmen verhindern zu können.

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1 Kommentar

  • Antworten Meike Juli 29, 2021 um 8:14 am

    Vor allem die Lohnpfändung ist ein moderates und zuverlässiges Mittel für den Gläubiger an sein Geld zu kommen. Kann ein Arbeitgeber ermittelt werden, sollte von einer Lohnpfändung immer Gebrauch gemacht werden. Bei der Durchsetzung der Forderungen sollte immer die Hilfe eines Anwalts für Inkasso in Anspruch genommen werden.

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