Verbraucherschützer kritisieren Inkasso-Unternehmen

2. Dezember 2011
cc by flickr/ danielmoyle

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So manch einer ist schon einmal in eine der berühmten Abofallen im Internet getappt oder einem wurde ein Vertrag im Rahmen von unerlaubter Telefonwerbung untergeschoben. In solchen Fällen erhält man meist schnell Post von einem Inkasso-Unternehmen, das einem nicht selten mit weiterem Ärger droht und auch gerne mal hohe Gebühren ansetzt. So manch einer zahlt dann die Forderung aus Unkenntnis und Angst vor möglichen Folgen.

Probleme mit Inkasso-Unternehmen haben aber auch immer wieder Leute, bei denen die Forderung berechtigt ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat von Juli bis September über 3.700 Beschwerden gegen Inkasso-Unternehmen ausgewertet. Dabei waren 99 Prozent der Beschwerden berechtigt. Bei ganzen 84 Prozent war alleine schon die Hauptforderung unberechtigt.

Die Verbraucherschützer fordern nun endlich klare Regeln für den Inkasso-Bereich und vor allem eine strenge Aufsicht. Einige der Unternehmen würden so weit gehen, dass sie den Betroffenen immer wieder drohen und sie massiv unter Druck setzen. Auch werden oft astronomisch hohe Gebühren und Zinsen angesetzt, durch die sich Forderungen innerhalb von kurzer Zeit verdoppeln können. Die Branche hat dabei fast schon freie Hand und kann verlangen, was sie will.

Die Verbraucherschützer betonen, dass seriöses Inkasso eine sinnvolle Methode ist, jedoch tummeln sich in dem Bereich etliche schwarze Schafe, gegen die man endlich vorgehen müsse.

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BGH stärkt Bankkunden bei Betrug mit eigener Geheimzahl

1. Dezember 2011
cc by flickr/ dionhinchcliffe

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Wir alle wissen, dass sich Betrüger immer neue Methoden einfallen lassen um an Geld- oder Kreditkarten und deren Geheimnummern zu kommen. Daher kann man inzwischen nicht mehr automatisch davon ausgehen, dass, wenn Betrüger hinter die richtige persönliche Geheimzahl kommen, man diese blöderweise zusammen mit der Karte aufbewahrt hat. Dieser Ansicht waren auch die Richter des Bundesgerichtshofs, die mit einem Urteil nun die Rechte der Bankkunden gestärkt haben.

In dem konkreten Fall wurde einem Kunden seine Kreditkarte entwendet. Innerhalb von nur einer einzigen Nacht hoben die Betrüger insgesamt 3.000 Euro mit der korrekten Geheimnummer ab und dies obwohl das Auszahlungslimit eigentlich bei 1.000 Euro pro Tag lag. Zudem war in den Vertragsbedingungen der Bank vermerkt, dass wenn ein Kunde den Verlust der Karte nicht sofort meldet, er bis zum Zeitpunkt der Meldung mit maximal 50 Euro haftet.

Die Bank berief sich jedoch darauf, dass der Mann offensichtlich seine Kreditkarte zusammen mit der PIN aufbewahrt habe, was als Pflichtverletzung gewertet wurde. Der Kunde verneinte dies, widersprach den Abbuchungen und kündigte darüberhinaus seinen Vertrag.

Die Bank zog daraufhin vor Gericht, bekam jedoch vor dem Bundesgerichtshof nicht Recht. Natürlich könne man davon ausgehen, dass der Kunde die Karte und die PIN zusammen aufbewahrt habe. Die Bank müsse dies jedoch genau beweisen. Es könne sich ebensogut um einen Fall von Skimming handeln, wo die Betrüger eine Kopie der Karte anfertigen. Zudem habe sich die Bank selbst nicht an die Abhebungsgrenze von 1.000 gehalten und somit gegen die eigenen Vertragsbedingungen verstoßen. Die Haftungsbegrenzung von 50 Euro gilt in den Augen der Richter auch für eine mögliche Verletzung der Sorgfaltspflicht.

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Weihnachtsgeschenke: Deutsche geben 171 Euro nur für Partner aus

30. November 2011
cc by flickr/ kensanata

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Wir haben an dieser Stelle ja bereits darüber berichtet, dass die Deutschen in diesem Jahr, was Weihnachtsgeschenke angeht, ein wenig sparsamer sein wollen. Für den Partner ist vielen jedoch nichts zu teuer und so geben die Deutschen laut einer Umfrage von Innofact im Auftrag der Online-Partneragentur Parship für den Liebsten oder die Liebste in diesem Jahr im Schnitt 171 Euro aus.

Befragt wurden 1.000 Menschen im Alter von 18 bis 65 Jahren. Natürlich mussten diese in einer Beziehung leben. Interessant ist, dass Paare je länger sie zusammen sind, mehr Geld ausgeben. Wer erst seit gut zwei Jahren in einer Partnerschaft lebt, gibt durchschnittlich 119 Euro für Weihnachtsgeschenke aus. Wer über 20 Jahre lang zusammen ist, zahlt im Schnitt 198 Euro. Dies könnte aber auch am Alter und dem damit verbundenen Einkommen liegen…

Männer geben dabei übrigens mehr aus als Frauen. Er zahlt durchschnittlich 205 Euro und sie 141 Euro. Es gibt aber auch einige Paare, die sich bewusst nichts schenken. Bei 23,4 Prozent ist dies der Fall. Zu den beliebtesten Geschenken in diesem Jahr zählen Kleidung (25 Prozent), Elektronikartikel (22 Prozent), Schmuck (19 Prozent) und Bücher (15 Prozent).

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Deutsche Bundesbank warnt vor aktuellen Phishing-Mails

29. November 2011
cc by wikimedia/ Wolfgang Pehlemann

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Wer sich im Internet bewegt, muss sich natürlich auch mit den entsprechenden Gefahren vertraut machen. Obwohl immer wieder auf Phishing und Co. hingewiesen wird, fallen einige Leute leider immer wieder darauf rein. Wohl auch, weil sich die Betrüger meist geschickt als große und seriös geltende Einrichtungen oder Unternehmen ausgeben. Momentan werden offenbar reihenweise Mails verschickt, in denen die Betrüger den Namen der Deutschen Bundesbank missbrauchen.

Daher warnt die Deutsche Bundesbank vor diesen Mails, in denen Kreditkartenbesitzer aufgefordert werden, ihre Daten zu verifizieren. Die Betrüger geben darin vor, dass es eine Kooperation zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und namhaften Kreditkarten-Unternehmen gebe. Diese soll zum Ziel haben den Handel mit gestohlenen Kreditkarten zu stoppen.

Um dies zu erreichen wird behauptet, dass man in Zukunft gefälschte Karten schneller sperren wolle und könne. Daher sollten alle Verbraucher ihre Daten bestätigen. Wer dies nicht tue, dessen Kreditkarte würde zum 1. Dezember gesperrt. Die deutsche Notenbank weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier um gefälschte E-Mails handelt. Persönliche Daten würden niemals auf diesem Wege abgefragt werden!

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Verluste durch Fonds: Bis Jahresende Schadenersatz fordern!

28. November 2011
cc by flickr/ matze_ott

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Einige Anleger mussten in den letzten Jahren Verluste bei bestimmten Fonds durch sogenannte Kick-Back-Zahlungen hinnehmen. Dabei handelt es sich um Provisionen , die beim Kauf eines Fonds fällig werden und in der Regel direkt zurück an das vermittelnde Geldinstitut geflossen sind. Da dies in vielen Fällen den Kunden nicht mitgeteilt wurde, erklärten einige Gerichte dies für unzulässig.

Konkret geht es dabei um bestimmte Fonds, die ab dem Jahr 1981 von Banken und Sparkassen vermittelt wurden. Kunden haben in vielen Fällen Anspruch auf Schadenersatz. In diesem Zusammenhang weist jedoch aktuell die Stiftung Warentest darauf hin, dass einige Ansprüche Ende dieses Jahres verjähren. Dies betrifft Schadenersatzforderungen für Anlagen bis einschließlich 2001.

Wer glaubt Anspruch zu haben, sollte so schnell wie möglich die entsprechenden Unterlagen zusammensuchen und die Ansprüche anmelden. Gleichzeitig empfehlen die Experten einen Rechtsanwalt mit der Sache zu betrauen, denn in vielen Fällen verweigern die Banken oder Sparkassen zunächst die Zahlungen. Um die Verjährung unter diesen Umständen zu stoppen, muss die Klageschrift ebenfalls noch in diesem Jahr dem zuständigen Gericht vorliegen.

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