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P-Konto darf nicht mit Extra-Gebühren einhergehen

Für ein P-Konto dürfen von der Bank keine Extra-Gebühren erhoben werden. In Deutschland haben rund drei Millionen Haushalte mehr Schulden als sie eigentlich stemmen können. Infolge dessen wird bei den betroffenen Haushalten meist gepfändet. Damit Schuldnern trotz der Pfändung zumindest ein Existenzminimum bleibt, haben sie bereits seit 2010 die Möglichkeit, das eigene Girokonto in ein sogenanntes P-Konto, ein Pfändungsschutzkonto, umzuwandeln.

Ein Grundfreibetrag ist auf dem P-Konto stets vor dem Zugriff der Gläubiger  geschützt. Nicht selten klagen Bankkunden jedoch über Probleme und Nachteile, die in Verbindung mit dem P-Konto verbucht werden. Nach Erklärungen von Verbrauchern verlangen Banken bei dem P-Konto oft sehr kostenintensive Gebühren. So müssen für ein P-Konto zum Teil bis zu zehn Euro bezahlt werden. In einzelnen Fällen gestalten sich die Gebühren noch umfangreicher. Von dem Oberlandesgericht Bremen wurde nun jedoch beschlossen, dass für ein P-Konto von Seiten der Banken keine höheren Gebühren verlangt werden dürfen. Nach Expertenratschlägen sollten Verbraucher die hohen Gebühren nicht einfach hinnehmen, sondern die Banken zur Rückerstattung auffordern.

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1 Kommentar

  • Antworten Lorena Februar 25, 2014 um 12:24 pm

    Wie sieht denn die aktuelle Situation aus? Am Anfang wurden ja schon Zusatzkosten der Banken in Rechnung gestellt, wogegen das Gericht allerdings entschieden hat. Aber wie Handhaben die Banken es zwischenzeitlich? VIelleicht gibt es ja jemanden, der darüber berichten kann.

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