Kredite

Schulden sind keine Schande

Jeder kann jederzeit in diese Falle geraten. Plötzliche Arbeitslosigkeit oder Krankheit reduzieren das Einkommen. Der Betrag, der monatlich dann noch zur Verfügung steht, reicht nicht aus um die Ausgaben zu decken. Oder der auf Kredit gekaufte PKW ist nicht ausreichend Vollkasko versichert und beim ersten Glatteis ist der Wagen Schrott. Aber auch die Verführung durch die Werbung verleitet manche Menschen dazu mehr auszugeben, als sie verdienen.

Was tun bei unbezahlten Rechnungen?

Ganz egal wie ihre Schulden entstanden sind, es gibt keinen Grund dazu sich zu verkriechen, Post nicht mehr zu öffnen, Mahnungen zu ignorieren oder Rechnungen einfach wegzuschmeißen.
Wenn nicht heute, spätestens in ein paar Wochen steht die Realität vor der Tür, in Gestalt des Gerichtsvollziehers.

Deshalb sind folgende Punkte für den Schuldner zu beachten:

•Sprechen Sie mit den Gläubigern! In vielen Fällen läßt sich über eine Teilzahlungsvereinbarung oder einen vollständigen oder teilweisen Schuldenerlass die Situation schnell verbessern. Wenn Sie allein nicht mehr weiter wissen und bei Ihren Schulden Hilfe benötigen, gehen sie zu ihrer Gemeinde. Dort kann Ihnen ein Schuldenberater weiter helfen.
Ordnen Sie ihre Rechnungen. Stellen Sie fest wie hoch Ihre Verbindlichkeiten tatsächlich sind. Listen Sie diese auf und stellen Sie eine Liste mit Ihrem verfügbaren Einkommen und Ihren Grundkosten auf. Jetzt können Sie schnell sehen wo Sie sparen müssen und wie und ob die Schulden bezahlt werden können.

•Zahlen Sie immer sofort alle Grundkosten wie Miete, Strom, Wasser, Heizung, damit kein Grund vorliegt Ihnen eine Räumungsklage anzuhängen. Obdachlos ist der Absturz kaum noch aufzufangen. Schauen Sie wo Sie eventuell noch einsparen können. Handy, Süßigkeiten, Restaurantbesuche, Alkohol, Zigaretten, Miete… – schnell kommen da einige €zusammen. Wenn wirklich nichts mehr geht, suchen Sie einen Rechtsanwalt auf. Stellen Sie einen Antrag auf Restschuldbefreiung. Sie müssen den Anwalt nicht bezahlen, er wird für Sie Gerichtskostenhilfe beantragen.

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