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Sturmschäden: Bäume im Herbst sichern

cc by flickr/ widhalmt

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Die Zeit ist gekommen, in denen uns die Herbst- und Winterwinde wieder um die Ohren peitschen. Dieser Umstand ist nicht nur unangenehm, sondern führt auch immer wieder zu Schäden an Gebäuden, an Autos oder gar bei Passanten. Für die Gebäudeversicherungen ist dies ebenfalls in der Regel eine teure und arbeitsreiche Zeit.

Für Schäden am eigenen Haus durch einen Sturm kommt die Gebäudeversicherung auf. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. So wird der Schaden normalerweise erst übernommen ab Windstärke acht. Dies kann man nachweisen, indem man sich auf Messungen einer Wetterstation in der Nähe beruft.

Gleichzeitig ist aber auch der Versicherte in der Pflicht. Bäume müssen regelmäßig, laut dem BGH zweimal im Jahr, auf ihre Sicherheit überprüft werden. Dazu gehören Faktoren wie Überalterung, Krankheit oder Standfestigkeit. Verändert sich der Baum muss man darauf ebenfalls reagieren. Die Versicherung wird den Schaden bei einem umgestürzten Baum in einem Sturm nicht übernehmen, wenn der Baum schon im Vorfeld ein Risiko darstellte.

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