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Seit dem Jahr 2010 kann das heimische Arbeitszimmer wieder von der Steuer abgesetzt werden. Als Voraussetzung dafür gilt, dass man an seiner Arbeitsstelle keinen ordentlichen Platz zum Arbeiten zur Verfügung gestellt bekommt oder aber das heimische Arbeitszimmer den Mittelpunkt für die gesamte berufliche Tätigkeit bildet. Der Bundesfinanzhof hat diese Regelung mit zwei Urteilen eingeschränkt.
Demnach dürfen Hochschullehrer und Richter ihre Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden nicht bei den Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung abziehen. In den Augen der Richter würden beide Tätigkeiten nicht zuhause ausgeübt. Zudem können diese Berufsgruppen in der Regel ein Arbeitszimmer nutzen, das ihnen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
Ein Richter verübe seine Tätigkeit an einem Gericht und ein Hochschullehrer müsse für Vorlesungen in die Universität. Ein häusliches Arbeitszimmer ist dafür pauschal nicht notwendig. Wie viel jeder von ihnen zuhause arbeitet, liegt in ihrem eigenen Ermessen, ist jedoch laut der Urteile steuerlich nicht relevant.
Steuern Absetzbarkeit, Arbeitszimmer, Urteil

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Obwohl Hartz IV in unserer Gesellschaft weit verbreitet ist und die meisten sicherlich nichts dafür können, dass sie für eine Weile sich vom Amt finanziell helfen lassen müssen, ist dieser Bereich immer noch mit vielen Vorurteilen behaftet. Vielen ist es daher peinlich zuzugeben, dass sie Hartz-IV-Empfänger sind. Das Bundessozialgericht entschied nun, dass auch das Jobcenter in dieser Angelegenheit Diskretion zeigen muss und entsprechende Informationen nicht einfach an andere Personen weitergeben darf.
In dem konkreten Fall ging es um eine Familie, die Hartz IV als Aufstocker-Leistung bezog. Davon hatten sie niemandem erzählt, denn es ist ja eigentlich auch eine reine Privatsache. Nachdem die Familie aus ihrem bisherigen Haus ausgezogen war, rief das Jobcenter bei dem Vermieter an und fragte, wann die Kaution der Familie zurückbezahlt werde. In kürzester Zeit hatte sich die Nachricht, dass die Familie Hartz IV beziehe, im ganzen Dorf herumgesprochen und sie wurden von einigen deshalb ausgelacht oder beschimpft.
Am Ende entschieden die Richter, dass das Amt nicht einfach mit außenstehenden Personen in Kontakt treten und solche privaten Details an Unbefugte weitergeben darf. Das Jobcenter hätte in dem konkreten Fall unbefugt Sozialgeheimnisse offenbart, wofür es eigentlich im Vorfeld von den Betroffenen die Zustimmung hätte einholen müssen.
Arbeitsrecht Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Urteil

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Es ist fast schon eine unendliche Geschichte und irgendwie haben wir das Gefühl, dass wir uns alle paar Monate an dieser Stelle wiederholen, denn, oh Wunder, die Strompreise steigen schon wieder! Dies melden die Verbraucherportale Verivox, Toptarif und Check24.
Demnach werden über 100 Anbieter ihren Preis im Februar und März anheben. Laut den Portalen müssen die meisten mit einem Aufschlag von mindestens 3,4 Prozent rechnen. Zum Teil würden die Preise jedoch sogar um zehn Prozent oder mehr erhöht. Betroffen seien unter anderem Ballungszentren wie Nürnberg, Frankfurt, Duisburg oder Dortmund.
Insgesamt wird es wohl im ganzen Land rund sieben Millionen Haushalte treffen. Laut Toptarif muss ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden mit 34 Euro pro Jahr mehr rechnen. Zum Teil könnten es sogar 91 Euro mehr sein. Als Grund für die Erhöhungen werden meist die gestiegenen Netznutzungsentgelte angegeben.
Strom & Gas Geld, Preiserhöhung, Strompreise, Strompreisentwicklung

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Viele von uns benutzen für geschäftliche Dinge auch gerne mal die private Kreditkarte. Ein Geschäftsessen wäre zum Beispiel solch ein Fall. Dabei sollte man wissen, dass man den beruflich genutzten Anteil der privaten Kreditkarte auf die Gebühren anrechnen und diese dann von der Steuer absetzen kann. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.
Konkret bedeutet dies, dass man sich ausrechnet, wie hoch der Anteil ist, den man bei der privaten Kreditkarte für berufliche Zwecke aufwendet. Liegt dieser zum Beispiel bei 40 Prozent, so hat der Inhaber die Möglichkeit 40 Prozent der Jahresgebühr für die Kreditkarte als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.
Schon allein aus diesen Gründen ist es ratsam, den beruflich genutzten Anteil der Kreditkarte das Jahr über im Auge zu behalten. Ähnliches gilt laut den Experten übrigens auch für Transaktionskosten, die im beruflichen Rahmen anfallen.
Steuern Absetzbarkeit, Gebühren, Kreditkarte

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In der vergangenen Woche war dies eingetreten, mit dem einige Beobachter schon seit längerer Zeit gerechnet hatten: Die Drogeriekette Schlecker hat die eigene Insolvenz angekündigt, die inzwischen offiziell beim Amtsgericht Ulm beantragt wurde. Dieser Schritt bringt den eh schon umstrittenen Konzern weiter in die Kritik.
Schon seit längerem geriet Schlecker unter anderem immer wieder durch eine schlechte Personalpolitik in die Schlagzeilen. Hungerlöhne und unzumutbare Bedingungen für die Arbeitskräfte waren nur ein paar der Vorwürfe. Durch die Planinsolvenz könnte sich dies laut Experten noch verstärken.
So manch einer geht davon aus, dass Schlecker das Verfahren dazu nutze um aus langfristigen Verträgen dank Sonderkündigungsrecht auszusteigen. Dies beinhalte nicht nur Miet- oder Pachtverträge, sondern eben auch Arbeits- und Tarifverträge. Durch den Beschäftigungssicherungs-Tarifvertrag würde es dem Unternehmen nämlich sonst bis Mitte des Jahres unmöglich gemacht Mitarbeiter zu entlassen.
Arbeitsrecht Insolvenz, Kündigung, Schlecker