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Wer ein bereits gebautes Haus samt Grundstück kauft, der zahlt dafür einmal Grunderwerbssteuer. Manche Finanzämter handhaben es jedoch beim Kauf eines Grundstücks, das erst später bebaut wird, so, dass zunächst beim Kauf des Grundstücks die Grunderwerbssteuer fällig wird und dann noch einmal, wenn die Bauarbeiten beginnen. Genau diese Praxis prüft derzeit der Bundesfinanzhof. Auch wenn das Urteil noch aussteht, können Betroffene schon jetzt handeln.
In dem konkreten Fall hatte ein Ehepaar ein unbebautes Grundstück gekauft. Einige Wochen danach schlossen sie mit einem Bauunternehmen den Vertrag über den Bau eines Hauses ab. Das Finanzamt wurde daraufhin aktiv und verlangte die Grunderwerbssteuer nicht nur für das Grundstück selbst, sondern verlangte zusätzlich auch auf die Kosten für den Bau die Steuer. Das Paar klagte und bekam vor dem Niedersächsischen Finanzgericht Recht.
Die Richter betonten, dass die Grunderwerbssteuer nur für den Erwerb des Grundes anfalle, wenn man den oben beschriebenen Weg geht. Der Bundesfinanzhof prüft die Steuer nun daraufhin. Wer ebenfalls von dieser Praxis betroffen ist, dem raten Experten dazu, sich auf das laufende Verfahren in einem Schreiben an das Finanzamt zu berufen und Einspruch einzulegen. Man kann darum bitten das Steuerverfahren ruhen zu lassen bis eine Entscheidung gefällt wurde.
Steuern Bundesfinanzhof, Grunderwerbssteuer, GrundstĂĽck, Tipps, Urteil

Quelle: dropshipping.de
Das DropShipping-Prinzip setzt sich online immer mehr durch. Dabei fungiert der Betreiber eines Online-Shops im Prinzip als eine Art Vermittler zwischen Käufer und Lieferant. Das bedeutet, dass er kein eigenes Lager mehr hat, sondern Bestellungen direkt an einen Lieferanten als Partner weiterleitet, der dann die Auslieferung übernimmt. Der Verkäufer spart sich so die Kosten für ein Lager, das Aufbewahren der Ware usw. Ein Prinzip, das sich besonders gut für kleinere und mittlere Online-Händler eignet, da es bedeutend günstiger und auch risikoärmer ist.
Man muss dabei auch nicht immer große Budgets für Marketing und Co. ausgeben. Manchmal sind es die kleinen Dinge, die den eigenen Online-Shop für Kunden attraktiv machen und sie immer wieder kommen lassen. Genau diesen kleinen Dingen widmet sich derzeit die Website dropshipping.de und zählt die fünf wichtigsten Punkte auf, wie man den eigenen Shop mit einfachen Mitteln besser machen kann.
Dies wäre zum einen es den User so einfach wie möglich zu machen, dass sie sich die Seite merken können. Ein gut sichtbarer Bookmark-Button kann Gold wert sein. Auch einen sogenannten Home-Button, also ein kleiner Hinweis auf die Startseite, ist wichtig. Umfragen haben gezeigt, dass nämlich gut die Hälfte aller User nicht wissen, dass sie auch einfach durch einen Klick auf den Header auf die Startseite zurückkommen.
Generell spielt die Nutzerfreundlichkeit wohl die entscheidenste Rolle. Ist der Shop unĂĽbersichtlich gestaltet und ein Kunde „verläuft“ sich ständig, dann geht er einem verloren. Dies gilt auch fĂĽr den Warenkorb. Machen Sie es dem Nutzer so einfach wie möglich jederzeit zum Warenkorb zurĂĽckkehren zu können bzw. den Einkauf kurz vor dem Vollenden der Bestellung zu unterbrechen um weitere Dinge einzukaufen oder Informationen ĂĽber zum Beispiel die Zahlungsweise einzuholen. Zu guter Letzt raten die Experten von dropshipping.de dazu, dass man auf eine zwingende Registrierung der Kunden möglichst verzichten sollte, da die Nutzer sensibler werden und nicht mehr so gerne ihre Daten angeben möchte. Diese Punkte und andere Hinweise werden noch einmal hier ausfĂĽhrlich besprochen…
Finanzen Dropshipping, Onlineshops, Tipps, Unternehmen

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Neben Personengruppen wie Selbstständigen haben auch Rentner unter Umständen die Möglichkeit, ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen. Darauf weist aktuell der Bund der Steuerzahler hin, da dies wohl immer noch viel zu wenig Rentner nutzen. Voraussetzung dafür, dass man das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen kann, ist, dass man im Ruhestand immer noch zum Beispiel Wohneigentum verwaltet oder Kapitaleinkünfte erzielt.
Dazu gehören laut den Experten unter anderem Tätigkeiten als Gutachter oder als Verwalter von Immobilien. Handelt es sich hierbei um eine umfangreiche Tätigkeit, die vor allem im häuslichen Arbeitszimmer durchgeführt wird, so können die Kosten dafür steuerlich geltend gemacht werden. Ein weiterer Faktor hierbei ist die Zeit, die diese Arbeit in Anspruch nimmt. Bei einer Vollzeitbeschäftigung sind die Kosten in voller Höhe abzugsfähig.
Ist dies nicht der Fall, kommt es darauf an, wie viel Zeit man in die Arbeit investiert beziehungsweise wie hoch die Einkünfte sind. Bei mehreren Tätigkeiten ist es laut dem Bund der Steuerzahler strittig, ob die volle Höhe geltend gemacht werden kann oder aber maximal 1.250 Euro.
Rente Arbeitszimmer, Sparen, Steuern, Tipps

Strommast - geograph.org.uk/Martin Routledge
Das Thema Stromkosten hat in den letzten Jahren so gut wie jeden berührt. Was ist denn nun der richtige Weg um sich Kosten zu sparen. Soll man sich durch die nahezu unzähligen Anbieter durchklicken, um dann vielleicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen? Oder gibt es da doch einen einfacheren Weg? Es gibt zum Beispiel Strom Anbieter, die zu den Testsiegern von verschiedensten Test- bzw. Kontrolleinrichtungen zählen. Hieran kann man sich freilich mit gutem Wissen und Gewissen orientieren. Nichtsdestotrotz bleibt die Gewissensfrage weiterhin bestehen. Nach den Vorfällen der vergangenen Jahre ist die Nachfrage bezüglich Ökostrom um ein vielfaches getiegen! Doch nicht jeder der Ökostrom bezieht, tut dies auch tatsächlich. Denn der Anbieter liefert ja nicht direkt, den von ihm produzierten Strom an einen Haushalt, sondern es wird der Strom geliefert, der zur Verfügung steht, zudem gibt es noch nicht einmal so viele Ökostromanbieter, sodass die Nachfrage gedeckt würde. Dennoch macht es Sinn sich für einen so genannten grünen Stromanbieter zu entscheiden. Im Grunde genommen ist es einfach, ein klares Statemaent das der Verbraucher setzt, in dem er sich an solchen Stromlieferanten orientiert. Außerdem werden die Gelder die an Ökostromanbieter fließen auch dazu genützt um Gewinnungsmöglichkeiten von erneuerbaren Energien auszubauen.
Die Ersparnis – der Verbrauch
Die Ersparnis kann je nach Stromverbrauch immens sein, bis zu mehreren Hundert Euro im Jahr sind möglich. Doch wer sich in der Stromfrage der „grünen“ und auch sparsamen Seite zuwenden möchte, sollte zu aller erst seinen Haushalt unter die Lupe nehmen! Hier verstecken sich meistens die größten „Stromfresser“, wie zum Beispiel alle Stand-by Geräte, veraltete Kühlschränke und sogar die Waschmaschine kann einen erhöhten Stromverbrauch erzeugen. In diesem Fall lohnt es sich ein Strommesser zu besorgen, den man zwischen Steckdose und jedes angeschlossene Gerät bringen kann, um so den tatsächlichen Verbrauch eines Haushaltsgerätes zu ermitteln. Weitere Informationen können auch unter http://www.klima-sucht-schutz.de/energiesparen/strom.html eingesehen werden.
Strom & Gas KĂĽhlschrank, Ă–kostrom, Stand-by, Stromkosten, Testsieger

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Wer ein Darlehen aufnimmt, der muss der Bank meist eh schon genug Zinsen zahlen. Es gibt jedoch offenbar Geldinstitute, die dazu noch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr verlangen. Solche Klauseln erklärte nun jedoch das Landgericht Itzehoe für ungültig, wie die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ berichtet.
In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der bei der Bewilligung eines Darlehens noch zusätzlich laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank vier Prozent der Darlehenssumme als Bearbeitungsgebühr zahlen sollte. Dies hätte einen Betrag von knapp 500 Euro bedeutet.
Die Richter erklärten eine entsprechende Klausel jedoch für nichtig. Die Bank würde das Darlehen in ihrem eigenen Interesse bearbeiten, weshalb die Kosten nicht einfach auf den Kunden abgewälzt werden dürften. Für die Bearbeitung eines Darlehens darf ein Kreditinstitut also keine Gebühren verlangen!
Banken BearbeitungsgebĂĽhr, Darlehen, Geld, Urteil