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Gebäudeversicherung: Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden

cc by wikimedia/ Alex Anlicker

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Schäden durch Wasser am Gebäude kommen nicht nur sehr häufig vor. Sie können auch meist sehr schnell teuer werden. Für Schäden durch Leitungswasser kommt normalerweise die Gebäudeversicherung auf. Doch Versicherte sollten hier genau aufpassen und ihre Bedingungen in der Police überprüfen, denn Wasserschaden ist hier oft nicht gleich Wasserschaden.

So springt die Gebäudeversicherung zwar bei Schäden durch einen Rohrbruch oder einem Riss in der Wasserleitung ein. Der Versicherungsschutz gilt also, wenn das Material beschädigt wird. Eine Verstopfung ist kein Bruch und fällt somit in vielen Fällen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gebäudeversicherung.

Auch wenn das Material nicht ausreichend gewartet und die regelmäßigen nötigen Reparaturen nicht durchgeführt wurden, muss die Versicherung in vielen Fällen nicht zahlen. Ähnliches gilt, wenn eine defekte Dusche oder Badewanne Schäden am Mauerwerk anrichtet. Dies fällt ebenfalls nicht in den Bereich der Gebäudeversicherung:

Bei den meisten Policen ist die Voraussetzung das bestimmungswidrige Austreten von Wasser. Da bei der Dusche oder der Badewanne das Wasser jedoch sozusagen absichtlich austritt, kann es hier zu Einschränkungen kommen. Für solche Fälle gibt es jedoch in der Regel extra Klauseln. Bei Wasserschäden ist also Vorsicht geboten. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen kann Abhilfe oder zumindest Gewissheit schaffen.

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1 Kommentar

  • Antworten Thiele März 20, 2013 um 5:05 pm

    Wird die Badewanne bzw. die Fliese einschl. Ausbau und Einbau sowie die Sifonschraube (die nicht mehr anzieht, und zwar nicht infolge Wartungsmangel, sondern weil das Gewinde aus Kunststoff ist, die Schraube aber aus Eisen), ggf. einschl. neuem Sifon (System bei Badewanne) von der Gebäudeversicherung bezahlt?

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