Immobilien

Mieter: Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig für Wasserrohrbruch im Keller

Es ist der Alptraum von wohl allen Hausbesitzern. Ein Rohr bricht und der ganze Keller mitsamt Weinkeller steht unter Wasser. Zuständig für die Schadensregulierung ist in diesem Fall die Gebäudeversicherung. Dies gilt auch für Mieter, worauf aktuell der Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin hinweist.

Steht das eigene Kellerabteil durch einen Heizungs- oder Abwasserrohrbruch unter Wasser und persönliche Dinge wurden beschädigt, muss dafür nicht der Mieter haften. Dieser wendet sich an den Vermieter, dessen Gebäudeversicherung dann einspringt. Der Vermieter setzt sich nun mit der Versicherung in Kontakt, die dann wiederum auf den betroffenen Mieter zukommt.

Zur Not kann sich der Mieter natürlich auch direkt an die Gebäudeversicherung des Vermieters wenden. Dafür muss man jedoch die entsprechende Adresse kennen. Ist dies nicht der Fall, kann man den Vermieter natürlich nach den entsprechenden Daten fragen. Dieser ist zu einer Herausgabe jedoch nicht verpflichtet.

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