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Urteil: Krankenkasse ist zur Auskunft über Leistungen verpflichtet

cc by flickr/ Waldo Jaquith

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Im regulären Behandlungsablauf erfährt man als gesetzlich Versicherter nicht automatisch, welche Leistungen nun genau für einen abgerechnet wurden. Beim Arzt selbst kann man sich darüber jedoch auf Anfrage eine Quittung ausstellen lassen. Zu genauen Angaben sind auch die gesetzlichen Krankenkassen laut einem aktuellen Urteil verpflichtet.

In dem konkreten Fall wollte ein Mann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und dafür benötigte er eine Auskunft seiner Krankenkasse über die Leistungen, die für ihn in den letzten vier Jahren abgerechnet wurden. Die Kasse weigerte sich jedoch mit der Begründung, er sei nicht berechtigt solche Informationen zu verlangen. Stattdessen bekam er lediglich eine Versichertenauskunft für das letzte Jahr, was dem Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung wiederum nicht genügte.

Die Richter sahen den Fall anders als die Krankenkasse: Versicherte haben einen grundsätzlichen Auskunftsanspruch. Der einzige Grund für eine Ablehnung sei, dass der personelle Aufwand für die verlangten Informationen zu groß ist, was bei einer einfachen Auskunft über die Leistungsabrechnungen aber wohl eher weniger der Fall ist.

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