Jeder Deutsche hat im Laufe der Zeit mehrfach mit Auskunfteien wie der Schufa zu tun. Für die einen geschieht dies meist nebenher, für die anderen können die dort gespeicherten Daten jedoch schnell zum Problem werden. In diesem Fall wären wohl viele froh, dass manche Daten nicht gespeichert werden.
Dem legte nun jedoch ein Urteil einen Stein in den Weg: Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass Banken und andere Institute die Daten eines Kunden auch dann an die Schufa weiterleiten dürfen, wenn dieser Widerspruch dagegen eingelegt hat.
In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der zur Rückzahlung eines Kredits gerichtlich verpflichtet worden war. Am Landgericht Wiesbaden hatte er nun vergeblich versucht eine einstweilige Verfügung zu beantragen, dass die Bank seine Daten nicht an die Schufa übermittelt und diese sie speichert.
Die Richter gaben jedoch der Bank und damit auch der Schufa recht. Maßgeblich für die Speicherung und Übermittlung der Daten sei, ob sie der Wahrung berechtigter Interessen der Schufa und der Allgemeinheit dienten. Dies sei hier gegeben, da Auskunfteien Banken vor Verlusten im Kreditgeschäft schützen sollten.
Banken Banken, SCHUFA, Urteil
Immer mehr Unternehmen haben die Themen Klima und Umwelt auch im geschäftlichen Sinne für sich entdeckt. So werden wir momentan mit Klimaschutzwerbung überflutet. Während hierbei die einen eher skeptisch sind, kommt diese Art von Spots bei der Mehrheit der Menschen offenbar gut an. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Prognos im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband.
69% der Befragten gaben an, dass sie manchmal oder häufig auf Klimaschutzwerbung achten würden. Bei 43% beeinflusst diese sogar die Kaufentscheidung. Mehr als die Häfte der Teilnehmer (55%) können der Werbung mit Klimaschutzargumenten etwas Positives abgewinnen.
Zumindest bleibt dabei noch ein Teil ein wenig skeptisch: Zwei Drittel gaben an, dass die den Wahrheitsgehalt von Werbung nicht einschätzen könnten. Immerhin 23% zweifeln daran, dass in den Spots die Wahrheit gesagt wird. Diese gehen davon aus, dass die Unternehmen die Werbung nur so gestalten würden um höhere Preise verlangen zu können.
Und leider stimmt dies in vielen Fällen auch. Seit letztem Jahr haben die Verbraucherzentralen langsam begonnen Firmen, die irreführende Werbung mit Klimaargumenten machten, abzumahnen. Nur leider wohl noch zu wenig. Bei diesem Thema ist also nach wie vor die Eigeninitiative des Verbrauchers gefordert: Sich über jedes Produkt, das einen in dieser Hinsicht interessiert, kurz schlau machen und das geht, dank des Internets, ja heutzutage ziemlich gut…
Finanzen Klimaschutz, Umfrage, Werbung
Nicht selten kommt es vor, dass eine Eigentümergemeinschaft Rückstände eines Mieteigentümers einklagen muss. Bisher hatte die Gemeinschaft selten Chance auf Prozesskostenhilfe, da dabei gerne die finanzielle Situation einzelner Eigentümer im Vordergrund stand.
Der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum in Berlin weist in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs hin, wonach Eigentümergemeinschaften doch die Möglichkeit auf Prozesskostenhilfe erhalten.
In dem konkreten Fall ging es um eine Eigentümergemeinschaft, die gegen einen Mieteigentümer klagte, der mit dem Hausgeld 18.000 Euro im Rückstand war. Die Gemeinschaft beantragte dafür Prozesskostenhilfe, die ihnen auch von den Richtern zugesprochen wurde.
Die finanzielle Situation der einzelnen Eigentümer sei nicht entscheidend, wichtig sei die der Gemeinschaft. Hierfür müssten sie Auskunft über ihr Vermögen und ihre Einkünfte geben: Vermögen sei in diesem Fall beispielsweise die angesparte Instandhaltungsrücklage und Einkommen Hausgeldzahlungen oder Einkünfte aus Vermietung von Garagen.
Finanzen, Immobilien EigentĂĽmergemeinschaft, Prozesskostenhilfe, Recht, Urteil
Wer sein Konto überzieht, kann in der Regel über einen Dispo-Kredit verfügen. Wer auch diesen überzieht, muss noch einmal höhere Zinsen dafür zahlen, denn die Bank „duldet“ die Überziehung nur. Hier bewegt sich die Commerzbank aktuell auf einem sehr hohen Zinsniveau: 18,74% effektiven Jahreszins zahlt man für die geduldete Überziehung.
Doch dies reicht der Bank offenbar noch nicht. Für jede Überweisung, inklusive Daueraufträge, verlangt sie zusätzliche fünf Euro. Dagegen ging die Verbraucherzentrale Hamburg vor und bekam vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main nun recht. Eine Überweisung stelle für die Richter auch bei überschrittenem Dispo keinen besonderen Aufwand dar. Gegen ein höheres Risiko sei die Bank bereits durch die erhöhten Überziehungszinsen abgesichert.
Die Commerzbank änderte daraufhin die Klausel. Nun zahlt man für alle Überweisungen über 100 Euro fünf Euro extra. Auch hiergegen will die Verbraucherzentrale Hamburg vorgehen. Dies sei der einzige Weg, dass die Kunden der Commerzbank ihre Zusatzgebühren der letzten Jahre zurückbekommen könnten.
Die Verbraucherschützer raten Kunden dazu, bereits jetzt die Zusatzgebühren vorsorglich einzufordern.
Banken, Finanzen Bank, Commerzbank, Dispokredit, Dispozinsen, Urteil
Die Finanzierung einer Immobilie gehört für viele Privatpersonen zu den größten Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen, die im Laufe eines Lebens eingegangen werden. Gerade weil über Baufinanzierungen erheblich hohe Beträge finanziert werden müssen, deren Rückzahlung Jahrzehnte dauert, sollte man sich ganz genau über die Marktlage und die verschiedenen Angebote informieren.
Am häufigsten werden Darlehen über Banken, Bausparkassen, Landesförderinstitute, die Kreditanstalt für Wiederaufbau und Versicherungsgesellschaften abgeschlossen. Besonders sogenannte Bausparverträge werden von vielen Kunden bereits in der Ansparphase für den Immobilienkauf abgeschlossen und dann für die Immobilienfinanzierung eingesetzt. Auch Lebensversicherungen können an die Bank abgetreten werden, um eine Finanzierung zu erreichen. Eher eine Ausnahme stellt die Finanzierung über private Darlehen und Privatkredite von Verwandten oder Privatinvestoren dar. Auch die Finanzierung über den Arbeitgeber in Form von Gehaltsverzicht oder Mitarbeiterdarlehen ist kaum verbreitet, aber möglich.
Die größten Risiken beim Baukredit sind die Veränderung der Zinssituation, weshalb eine Zinsbindung aus kalkulatorischen Gründen ratsam ist. Daneben kann eine zu geringe Eigenkapitalquote, Experten empfehlen rund 30% Eigenkapitalquote, und der Verlust des Einkommens durch Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit eine Tilgung und Ablösung des Kredites gefährden.
Daher sollte man für diese Risiken separate Vorsorgemaßnahmen treffen und sich am besten vor Aufnahme eines Kredites bei einer Schulderberatungsstelle informieren, da diese Stellen neutral beraten, während Banken immer als Ziel der Beratung den Abschluss eines Kreditvertrages vor Augen haben.
Wer sich mit der Anschaffung einer Immobilie und einer Baufinanzierung beschäftigt, kann aber ganz diskret und unverbindlich über das Internet verschiedene Angebote von Banken vergleichen, um nicht ganz uninformiert in ein Beratungsgespräch zu gehen.
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