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Fusionen von Krankenkassen: Kartellamt hat nichts zu sagen

cc by flickr/ heipei

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So manche Beobachter sehen schon seit längerem die aktuelle Entwicklung bei den gesetzlichen Krankenkassen mit Sorge. Vor gut zehn Jahren, gab es noch um die 400 Krankenkassen. Inzwischen sind es dank etlichen Fusionen nur noch rund 150. Ein Ende der Zusammenschlüsse ist nicht in Sicht. Die Fusionen sollen dabei helfen, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Das Kartellamt vermutet dahinter jedoch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und appelliert seit längerem an die Politik dort einzugreifen.

Die Stiftung Warentest weist aktuell jedoch darauf hin, dass das Bundeskartellamt laut eines Urteils des Landessozialgerichts Hessen, bei Fusionen von Krankenkassen nicht eingreifen darf. Ähnliches gilt auch bei der Einführung von Zusatzbeiträgen, wo das Kartellamt illegale Preisabsprachen vermutet.

Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Arbeit der Kassen rein sozialer Natur sei. Man sei aufgrund der Solidargemeinschaft dazu verpflichtet über finanzielle Ausgleiche zu sprechen. Zudem sei das Bundesversicherungsamt bereits als staatliche Aufsicht für die gesetzlichen Krankenkassen zuständig, die ein Selbstverwaltungsrecht hätten.

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