Generell sollte man seinen Herd beim Kochen nicht unbeaufsichtigt lassen und schon gar nicht das Haus verlassen, wenn sich etwas Heißes auf dem Herd befindet. Dies gilt vor allem, wenn man leicht entzündliche Dinge wie Fett erhitzt. In solch einem Fall muss man damit rechnen, dass man die Kosten für einen eventuellen Schaden zum Teil selbst tragen muss, denn die Wohngebäudeversicherung wird dies als grobe Fahrlässigkeit bewerten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Dortmund hervor, auf das die Fachzeitschrift…
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Besonders in der Adventszeit kommt es aus Unachtsamkeit und ähnlichen Gründe leider häufig zu Bränden. Bei einem Schaden, den man als Mieter verursacht, greift normalerweise die Gebäudeversicherung des Vermieters. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der…
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Manchmal gibt es Zufälle, die will man gar nicht glauben, wenn man sie das erste Mal liest. So auch dieser Fall, bei dem es um Streitigkeiten um die Leistung aus einer Gebäudeversicherung ging. Ein…
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Wer sich grob fahrlässig verhält, riskiert bei den meisten Versicherungen seinen Versicherungsschutz. Dies gilt natürlich auch bei der Gebäudeversicherung. Dabei denkt man dann meistens an größere Probleme, wie das Vernachlässigen der Wartungspflicht des Hauses…