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Wechsel der privaten Krankenversicherung: Kündigung immer als Original

cc by flickr/ Gunnar Wrobel

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Generell ist es ratsam Kündigungen per Post und am besten noch per Einschreiben mit Rückschein zu übermitteln. Nur so kann man auch genau beweisen, dass die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Schon oft hat man zudem erlebt, dass Kündigungen via E-Mail oder Fax nicht anerkannt wurden. So ergeht es momentan Medienberichten zufolge den Kunden des Versicherers Central, einer Tochter der Generali.

Die Central hatte wie viele andere private Krankenversicherungen auch sogenannte Billigtarife angeboten, die, wie an dieser Stelle bereits mehrfach berichtet, bei den Versicherungsunternehmen zu erheblichen Einbußen führten. Daher schaffen die meisten diese Tarife nun ab und erhöhen zudem die Beiträge. Kunden können bei einer solchen Beitragserhöhung innerhalb eines Monats von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Die Central erwartet, dass dem viele nachkommen werden. So akzeptiert sie Medienberichten zufolge nur Kündigungen, die per Post als Originalschreiben beim Konzern ankommen. Kündigungen per E-Mail oder Fax werden nicht anerkannt. Dies könnte dazu führen, dass die Central einige Kunden behält, obwohl diese eigentlich wechseln wollten. Neben der Originalkündigung legt man übrigens am besten noch den Nachweis über die Folgeversicherung bei. Hier streitet sich die Justiz allerdings noch.

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